Vorbereitende Buchhaltung

 

 

  • Aufbereitung der Buchhaltungsunterlagen für den Steuerberater
  • einfordern, sortieren, prüfen, vorkontieren und ablegen von Belegen
  • Digitalisierung von Belegen
  • Überwachung und Durchführung des Zahlungsverkehrs
  • Rechnungslegung
  • Forderungsüberwachung
  • Mahnwesen
  • Zusammenstellen von Informationen für das Finanzamt
  • Abstimmung mit dem Steuerberater

 

 

 
 




 

 

RECHTLICHER HINWEIS
Meine Leistungen umfassen im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG das Buchen und Kontieren der lfd. Geschäftsvorfälle. Es werden keine Rechts- oder Steuerberatungen angeboten oder durchgeführt.